Richtlinien-FAQ's

Was ist das Ziel eines ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojektes?

Das Ziel eines ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojektes ist es, eine bestimmte Anzahl an Fischen einer Einheit, das heißt einer beschriebenen oder unbeschriebenen Art oder Population, in einem Zuchtbuch zu erfassen und diese Einheit nach bestem Wissen und Gewissen in physiologisch, genetisch als auch verhaltensbiologisch gesunden Beständen in der Aquaristik zu erhalten. Dabei kommen je nach Art oder Population unterschiedliche Maßnahmen zum Einsatz, um unerwünschte Effekte wie Inzucht und genetische Flaschenhälse möglichst zu reduzieren. Welche Maßnahmen dabei zum Einsatz kommen, bestimmt die Projektleitung und hält sie im Projektrahmen schriftlich fest. Als Grundvoraussetzung zur Aufnahme einer Einheit in ein ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt gilt der Nachweis eines Gefährdungsstatus. Die Entwicklung der Bestände dieser Einheiten wird im Rahmen des Projektes dokumentiert, und es wird eine Möglichkeit geschaffen, auf Entwicklungsprobleme der Bestände rechtzeitig reagieren und diese abfangen zu können.

Warum soll ich einem ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt beitreten oder eines starten?

Natürlich sind der Artenschutzgedanke und das Bestreben, sich um bedrohte Fischarten zu kümmern, an keinerlei Verbandsstruktur gebunden. Jeder kann sich persönlich und auch als Einzelkämpfer gefährdeten Tieren annehmen. Trotzdem macht es aus vielerlei Hinsicht Sinn, ein Erhaltungszuchtprojekt im ÖVVÖ zu etablieren oder sich einem solchen anzuschließen. Zum einen besitzen wir eine mehrsprachige Plattform, wodurch es deutlich einfacher ist, Gleichgesinnte und Interessenten, auch über Sprachbarrieren hinweg, anzusprechen. Weiters hat der ÖVVÖ mit seinen strukturierten Erhaltungszuchtprojekten einen guten Ruf. Das gibt die Sicherheit, dass unsere Projekte funktionieren und es wird gewährleistet, dass professionell gearbeitet wird. Darüber hinaus unterstützen wir zu Beginn unsere Projekte finanziell und unsere Prinzipien verbinden Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen auf Augenhöhe. Last but not least ergibt sich eine Gemeinschaft von Erhaltungszüchtern über verschiedene Projekte hinweg, die voneinander profitieren und sich austauschen. Das erweitert den Horizont und verbindet. Gemeinsam statt einsam ist einfach erfolgreich.

Wie ist ein ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt aufgebaut?

Ein ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt ist mit verteilten Aufgaben der Beteiligten hierarchisch aufgebaut. Diese sind, neben der übergeordneten Projektkoordination, die Projektleitung und die Projektteilnehmer. Zu Projektbeginn wird von der Projektkoordination und der Projektleitung eine Projektbeschreibung schriftlich festgehalten, der Projektrahmen festgelegt, und mit der Aufnahme von Projektteilnehmern das Zuchtbuch erstellt. Dieses Zuchtbuch und eine jährliche Bestandserfassung ermöglichen der Projektleitung eine flexible jährliche Anpassung der Projektanweisungen, die letztendlich den Erfolg eines Projektes garantieren sollen.

Wie werde ich Teilnehmer an einem ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt?

Eine Teilnahme erfolgt durch Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Projektleitung. Diese übermittelt die zur Teilnahme erforderlichen Unterlagen, die der Antragsteller danach ausgefüllt an die Projektleitung zurückschickt. Die Aufnahme von Projektteilnehmern setzt eine sorgfältige Auswahl voraus und erfolgt durch Entscheid der Projektleitung. Dieser steht es frei, bei der Entscheidungen über die Reihenfolge des Erhalts von Tieren aus dem Projekt, logistischen Möglichkeiten, der Zuchterfahrung und geografischen Komponenten den Vorzug vor dem Eintreffen der Anträge zu stellen, wenn dies zum Wohle der Tiere erfolgt. Allerdings ist Transparenz neben einem objektiven Abschätzen der Dringlichkeit oberstes Gebot.

Kann ich als Privatperson oder als öffentliche Institution ein ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt starten, und wenn ja, wie?

Ja, das ist möglich und sogar gewünscht, allerdings nimmt sich der ÖVVÖ das Recht heraus, Projekte abzulehnen oder deren Start zu verschieben, falls der Gefährdungsstatus einer Einheit nicht glaubhaft gemacht werden kann, falls aufgrund der Reife des Projektgedankens ein Start zu verfrüht erscheint, oder wenn aufgrund des aktuellen Aufwandes mit den bestehenden Projekten oder struktureller Änderungen in der Projektkoordination ein weiteres Projekt zu diesem Zeitpunkt nicht koordiniert werden kann. Ein entsprechender Projektantrag wird vom Antragsteller einfach an die Projektkoordination geschickt, diese kümmert sich dann um die Bearbeitung.

Bekommt ein Projektteilnehmer eine Bestätigung für die Projektteilnahme?

Projektteilnehmer leisten großartiges zum Erhalt der Biodiversität unseres Planeten. Dies wird vom ÖVVÖ auch entsprechend mit einem Zertifikat der Projektteilnahme gewürdigt, das sie als Projektteilnehmer und Erhaltungszüchter bestätigt. Dieses Zertifikat wird jährlich erneuert und behält seine Gültigkeit für ein Projektjahr mit dreimonatiger Übergangsfrist. Zusätzlich dazu bekommt jeder Projektteilnehmer für jede Einheit separat ausgestellt einmalig ein Herkunftszertifikat, das die genaue geografische Herkunft seiner Tiere bestätigt und sie als Tiere mit geprüftem Ursprung ausweist. Das soll verhindern, dass Ungenauigkeiten bezüglich der Herkunft zustande kommen und Tiere immer mit genauen Angaben zum originalen Fundort verknüpft werden.

Steht den ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekten Geld zur Verfügung?

Jedem gestarteten Projekt steht ein einmaliger Unterstützungsbetrag (aktuell Euro 500.-) zu, der sich zu unterschiedlichen Teilen aus Beträgen aus Projektpatenschaften, Fördermitgliedschaften und Zuwendungen des ÖVVÖ zusammensetzt. Der Beitrag wird in Teilbeträgen nach Aufwendungen des Projektes zur Auszahlung gebracht, erfordert aber eine Absprache mit der Projektkoordination, da die Geldmittel für die Gesamtheit aller Projekte pro Jahr limitiert sind. Es ist auch ein völliger Verzicht der Projektleitung auf den Unterstützungsbeitrages möglich, das muss jedoch bei Projektstart deponiert werden und wird in den Projektrahmen mit aufgenommen.  

Wie kann ich die ÖVVÖ Erhaltungsprojekte finanziell unterstützen?

Für die ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekte kann für einen frei wählbaren Euro Betrag eine Projektpatenschaft durch Personen oder Institutionen übernommen werden. Diese ist immer für zwei Jahre gültig, eine Verlängerung der Projektpatenschaft ist möglich. Es kann auch eine Fördermitgliedschaft des ÖVVÖ mit einem jährlichen Betrag abgeschlossen werden. Der ÖVVÖ und die Projektleitung garantieren, dass die Gelder zweckgebunden für die Projekte (z.B. zur Anschaffung weiterer Zuchttiere) verwendet werden. Die Projektpaten werden auf der Homepage genannt, unabhängig von der Höhe des Betrages hat aber kein Projektpate ein Anrecht auf ein Zuchttier irgendeines ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojektes.

Werden Tiere aus einem ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojektes ausgewildert?

Nein, in der Regel werden sie das nicht; das wäre unter Umständen sogar gefährlich (z.B. könnten Krankheitserreger in die Natur ausgebracht werden und weitere Arten gefährden). Das Wiederansiedeln von bereits ausgestorbenen Tierarten oder Populationen unterliegt strengen Regeln durch die IUCN (Guidelines for Reintroductions and Other Conservation Translocations) und darf nur unter wissenschaftlicher Leitung stattfinden. Allerdings stellt ein ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt einen wichtigen Pool an Individuen dar, aus denen eine Gründerpopulation zusammengestellt werden kann, die als Ausgangspunkt für die Zucht eines Bestandes dient, der letztendlich wieder angesiedelt werden kann. In Ausnahmefällen, sofern glaubhaft überprüft wurde, dass die Fische keine unerwünschten Krankheiten in sich tragen, und sie aufgrund ihrer Verhaltensweisen (Stichwort: Fluchtreflex) und physiologischen Flexibilität (z.B. bei schwankender Temperatursituation) in der Lage sind, eine Wiederansiedlung unbeschadet für sich selbst und die Mitbewohner der Gewässer zu überstehen, kann eine direkte Wiederansiedlung unter Aufsicht einer wissenschaftlichen Organisation oder der IUCN aber ins Auge gefasst werden.

Darf ein Projektteilnehmer ein ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt auch wieder verlassen?

Die Projektteilnahme ist freiwillig, damit darf ein Projekteilnehmer ein ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt selbstverständlich auch wieder verlassen. In allen Fällen entscheidet die zuständige Projektleitung, was mit den Tieren des Projektes geschieht. Dies sollte, um allfällige Streitfälle zu vermeiden, bei Projektbeginn fixiert werden. Ausgenommen sind allerdings von vornherein Bestände, die ein Projektteilnehmer selbst ins Projekt gebracht hat und die nicht aus dem Projekt stammen. Sie bleiben beim Verlassen des Projektes natürlich unangetastet.  

Hat ein Verstoß eines Projektteilnehmers gegen die Voraussetzungen für die Projektteilnahme persönliche Konsequenzen?

Im Prinzip gibt es für einen Projektteilnehmer wenige Regeln, die er einhalten muss. Das sind zum einen die Einhaltung der Tierschutzgesetze des jeweiligen Landes, die Schätzung und Bekanntgabe seines Bestandes im Rahmen der jährlichen Bestandserfassung, das Befolgen der Anweisungen durch die Projektleitung, und eventuell weitere Regeln, die in den jeweiligen Projekten schriftlich verankert sind. Bei kleineren Verstößen ermahnt die Projektleitung direkt, bei gröberen Verstößen wird durch die Projektleitung die Projektkoordination informiert. Daraufhin wird von diesen beiden gemeinsam mit dem Präsidenten des ÖVVÖ und zwei Präsidiumsmitgliedern ein Disziplinargericht gebildet, das das  Vergehen diskutiert und die Konsequenzen festgelegt, die je nach Schwere von einer einfachen Ermahnung (z.B. wenn der Bestandserfassung trotz Aufforderung nicht abgegeben wird), bis hin zu Projektausschluss (z.B. bei Abgabe von Projekttieren an Dritte entgegen der Projektanweisung) und sogar Anzeige (z.B. bei groben Verstößen gegen das österreichische Tierschutzgesetz) gehen können.

Was passiert, wenn die Projektleitung eines ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojektes ihre Aufgaben nicht erfüllt?

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass beide Personen der Projektleitung ihren Aufgaben nicht nachkommen, werden sie von der Projektkoordination aufgefordert, dies zu tun. Falls das nicht fruchtet, ist eine Absetzung der Projektleitung möglich. Dafür gibt es zwei Vorgehensweisen. Entweder aus dem Projekt heraus, dazu müssen zumindest drei Projektteilnehmer den begründeten Absetzungsantrag schriftlich formulieren und der Projektkoordination übermitteln, die dann nach Rücksprache mit dem ÖVVÖ Präsidium tätig wird, oder von außen. In diesem Fall wird die Projektkoordination nach vorheriger Rücksprache mit dem ÖVVÖ Präsidium direkt tätig. In beiden Fällen übernimmt sie interimistisch bis zur Neuwahl der Projektleitung diese. Bei der Absetzung hat die Projektleitung die kompletten Projektunterlagen der Projektkoordination innerhalb von zwei Wochen nach der schriftlichen Verständigung über die Absetzung auszuhändigen. Die Projektleitung bleibt unabhängig davon Projektteilnehmer, sofern sie das Projekt nicht verlässt.

Kann ein ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt wieder aufgelöst werden?

Ja, wenn entweder alle Tiere des ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojektes versterben sollten und die entsprechende Einheit (in absehbarer Zeit) nicht mehr zu beschaffen ist (z.B. aufgrund der politischen Situation des Heimatlandes dieser Einheit) oder als ausgestorben gilt, wenn aufgrund der großen Menge an Tieren innerhalb und auch außerhalb des Projektes die Rechtfertigung eines ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojektes nicht mehr besteht (dafür reicht der schriftliche Antrag zur Projektauflösung durch die Projektleitung und dreier Projektteilnehmer), wenn der Gefährdungsstatus der Einheit durch eine offizielle Stelle aufgehoben wurde, oder wenn sich aufgrund des Rücktrittes oder der Absetzung der Projektleitung kein Nachfolger finden lässt.

Kann ich einem ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt beitreten (oder in ihm verbleiben), wenn ich keine Fische habe, um die sich das Erhaltungszuchtprojekt kümmert?

Selbstverständlich ist das möglich. Jemand, der so viel Interesse an einem ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt bekundet, dass er selbst ohne zu züchten, diesem beitritt oder erhalten bleibt, ist ein Gewinn für das große Ziel unserer Projekte:  Menschen für die Probleme unserer Pfleglinge zu sensibilisieren und sie zu Mitstreitern zu machen. Im umgekehrten Fall gibt es für Projektteilnehmer aber auch kein grundlegendes Recht auf Fische aus dem Projekt. Wann ein Projektteilnehmer welche und wie viele Fische aus dem Projekt erhält, bestimmten die zuständige Projektleitung und die von ihr aufgestellten Regeln.