Projektleitung

Die Projektleitung setzt sich aus dem Projektleiter respektive der Projektleiterin, und dem Projektleiter-Stellvertreter respektive der Projektleiter-Stellvertreterin zusammen. Sie fungiert als Schnittstelle zwischen dem Projekt und seinen Projektteilnehmern und der Projektkoordination. Die Aufgaben umfassen in erster Linie Entscheidungen, die das entsprechende Projekt betreffen und sind geregelt:

  1. Die Projektleitung  entwirft vor dem Projektstart das Projekt und schickt den entsprechenden Projektantrag an die Projektkoordination.
  2. Die Projektleitung ist der Ansprechpartner von außen und innen bezüglich aller Dinge, die das Projekt betreffen, und vertritt  das entsprechende ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt nach außen.
  3. Der/Die Projektleiter*in ernennt aus den bestehenden Projektteilnehmern einen/eine Projektleiter-Stellvertreter*in, der/die ihn/sie in allen Belangen vertreten kann.
  4. Die Projektleitung entscheidet, wofür das dem Projekt zustehende Geld eingesetzt wird. Der entsprechende Antrag wird formlos an die Projektkoordination geschickt. Nach Erhalt setzt die Projektleitung den Betrag der vorab getroffenen Entscheidung entsprechend ein und führt ein digitales Kassabuch, das dem Jahresbericht hinzugefügt wird.
  5. Die Projektleitung kümmert sich darum, dem Projekt bei Bedarf neue Mitglieder zuzuführen und entscheidet über Neuaufnahme von Projektteilnehmern nach Anfrage.
  6. Die Projektleitung vergewissert sich einmal im Jahr (am besten während der Bestandserfassung), dass die Kontaktdaten (vor allem die Email-Adressen) der Projektteilnehmer noch aktuell sind.
  7. Die Projektleitung fixiert zu Projektbeginn ein Projektziel, also eine Wunschanzahl an Tieren, die die entsprechende Einheit erreichen soll, Abgaberegeln für Tiere an Projektteilnehmer und Dritte und gibt diesbezüglich Projektanweisungen an die Projektteilnehmer aus.
  8. Die Projektleitung ist verantwortlich dafür, dass als Minimum einmal pro Quartal Neuigkeiten (maximal 20 Zeilen plus ein, zwei Bilder) das ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt betreffend fristgerecht geschrieben, sowie an die Projektkoordination fristgerecht weiter geleitet werden. 
  9. Die Projektleitung  verschafft sich mittels einmaliger Bestandserfassung im letzten Quartal des laufenden Projektjahres Überblick über die Bestände und entscheidet danach über entsprechende Projektanweisungen.
  10. Die Projektleitung nimmt an einer einmal im Jahr stattfindenden Skype-Sitzung und an den dort stattfindenden Beschlüssen teil.
  11. Die Projektleitung informiert die Projektkoordination und die Projektteilnehmer über die Bestände und den Verlauf des Projektes mittels eines ein- bis mehrseitigen annuellen Jahresberichts. Dies  soll im ersten Quartal des neuen Projektjahres erfolgen.
  12. Die Projektleitung kümmert sich um die Einhaltung der Aufgaben der Projektteilnehmer und gibt grobe Vergehen an die Projektkoordination weiter.

Darüber hinaus darf die Projektleitung die Aufgaben der Projektteilnehmer ergänzen, präzisieren, oder auch individuell anpassen.