Projektteilnehmer
Gespeichert von andreas.schramm am 16. August 2021 - 19:46
Projektteilnehmer können sowohl Privatpersonen (in diesem Fall sind der Projektteilnehmer und die Kontaktperson für die Projektleitung ident), als auch öffentliche Teilnehmer (Zoos, Aquarien, Universitäten, Schulen, Kindergärten, Banken, Krankenhäuser usw.) sein. In letzterem Fall nennt der öffentliche Projektteilnehmer der Projektleitung eine Kontaktperson. Diese Kontaktperson kann vom Projektteilnehmer geändert werden. Projektteilnehmer müssen allerdings keine Fische besitzen, das heißt, es können Personen oder öffentliche Teilnehmer auch aus reinem Interesse an einem Projekt diesem beitreten, ohne eine entsprechende Zuchtabsicht zu hegen. Die Ausstellung und Zusendung der Zertifikate übernimmt für die Projektteilnehmer die Projektkoordination. Ein Projektteilnehmer ist Mitglied des Projektes und erfüllt daher Aufgaben der Projektteilnehmer. Das beinhaltet:
- Ihnen anvertraute Tiere werden nach bestem Wissen und Gewissen und den Tierschutzgesetzen des jeweiligen Landes entsprechend gehalten. Ob die Tiere dabei in ihren Besitz wechseln oder nicht, obliegt der Projektleitung und wird vorab dem Projektteilnehmer zur Kenntnis gebracht.
- Projektanweisungen der Projektleitung sind zu befolgen und es ist ihnen entsprechend und ausnahmslos zu handeln
- Einmal jährlich ist eine Bestandserfassung der Tiere vorzunehmen und der Projektleitung fristgerecht zu übermitteln.
- Öffentliche Teilnehmer müssen bei Änderung der Kontaktperson diese Änderung sowie die neuen Kontaktdaten der Projektleitung übermitteln.
- Darüber hinaus können im Projekt spezielle ergänzende Aufgaben verankert sein, die der Projektteilnehmer zusätzlich zu erfüllen hat.
Letztendlich soll bei all diesen Entscheidungen in erster Linie das Tierwohl und das ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt und dessen Gelingen zum Wohle der Tiere im Auge behalten werden.