Neuwahl der Projektleitung

Die Bezeichnung Projektleiter wird der Übersichtlichkeit halber auch für die Bezeichnung Projektleiterin verwendet und ist geschlechtsneutral zu sehen. Falls ein Projektleiter zurücktritt und der Projektleiter-Stellvertreter dieses Amt übernehmen möchte, kann diese Amtsübergabe nach einer eingeräumten dreitägigen Bedenkzeit für den Projektleiter innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden. Sollte der Projektleiter-Stellvertreter das Amt nicht übernehmen wollen, kommt folgender Wahlprozess in Gang:

  1. Nach Erhalt des schriftlich erfolgten Rücktrittes der Projektleiters informiert die Projektkoordination diesen über eine dreitägige Bedenkzeit und vorinformiert darüber das ÖVVÖ Präsidium.
  2. Nach Ablauf der dreitägigen Bedenkzeit informiert die Projektkoordination das ÖVVÖ Präsidium über den erfolgten Rücktritt und den Projektleiter über die zur Kenntnisnahme des Rücktrittes, sowie über den Beginn der Neuwahlphase. Als Stichtag des Rücktrittes gilt rückwirkend der Tag des schriftlichen Rücktrittes (bei postalischem Weg der Poststempel, bei Emails das Sendedatum des Absenders).
  3. Innerhalb weiterer drei Tage informiert die Projektkoordination die Projektteilnehmer über den Rücktritt des Projektleiters und über das Inkrafttreten des Wahlprozesses. Dabei wird der Stichtag für das Eintreffen der Bewerbungen bekannt gegeben (vier Wochen ab Rücktrittsdatum).
  4. Die Projektkoordination nimmt bis zum Stichtag die Bewerbungen entgegen.
  5. Bei nur einem Bewerber werden der neugewählte und der vorige  Projektleiter, die Projektteilnehmer und das ÖVVÖ Präsidium innerhalb von drei Tagen nach Stichtag durch die Projektkoordination von dem Ergebnis der Wahl informiert. Spätestens acht Wochen nach Rücktritt des vorherigen Projektleiters übernimmt der neue Projektleiter sein Amt. Bis dahin bleibt der vorige Projektleiter im Amt.
  6. Bei mehr als einem Bewerber kommen diese zur Abstimmung durch die Projektteilnehmer. Innerhalb von drei Tagen nach Stichtag werden der vorige  Projektleiter, die Projektteilnehmer und das ÖVVÖ Präsidium von den eingegangenen Bewerbern  informiert. Dieser Tag gilt als Beginn einer einwöchigen Abstimmungsphase. Als Beginn gilt der Zeitpunkt der Aussendung der Bewerbungen durch die Projektkoordination. Die jeweiligen Bewerber sind nicht abstimmungsberechtigt. Eine einfache Mehrheit ist für die Wahlentscheidung ausreichend.
  7. Innerhalb von drei Tagen nach Stichtag werden der neugewählte und der vorige  Projektleiter, die Projektteilnehmer und das ÖVVÖ Präsidium von dem Ergebnis der Wahl informiert. Spätestens acht Wochen nach Rücktritt des vorherigen Projektleiters übernimmt der neue Projektleiter sein Amt. Bis dahin bleibt der vorige Projektleiter im Amt.
  8. Sollte sich bis zum Stichtag keine Bewerbung einfinden, wird eine zweiwöchige Nachfrist eingeräumt. Sollten in dieser Zeit Bewerbungen eingehen, setzt ein Prozess wie oben bei ein oder mehreren Bewerbern ein. In diesem Fall tritt der neugewählte Projektleiter sein Amt spätestens zehn Wochen nach Rücktritt des vorigen Projektleiters an.
  9. Sollte sich auch danach kein Bewerber einfinden, bleibt der Projektleiter drei Monate ab Rücktritt im Amt, danach übernimmt der Projektleiter-Stellvertreter für weitere drei Monate. Während dieser Phasen kann bis zu zweimal von mindestens drei Projektteilnehmern unterschrieben der Antrag auf eine weitere Neuwahl eingebracht werden. Als Beginn der Laufzeit für das Einlangen von Bewerbungen gilt diesmal das Eintreffen des erneuten Neuwahlantrages, als Laufzeit sind zwei  Wochen vorgesehen. Bei einem positiven Ergebnis treten entweder Punkt 5, oder die Punkte 6 bis 7 in Kraft. Der Amtsantritt erfolgt zwei Wochen nach Ende der Neuwahl. Bei einem negativen Ergebnis bleibt die Laufzeit des amtierenden Projektleiters oder Projektleiter-Stellvertreters unbeeinflusst, außer der Neuwahlprozess kann zeitlich nicht innerhalb der Laufzeit der sechs Monatefrist ab Rücktritt des Projektleiters abgeschlossen werden. In diesem Fall bleibt der Projektleiter-Stellvertreter bis Ende des Neuwahlprozesses, aber längstens sechs Wochen über der sechs Monatefrist im Amt.
  10. Sollte sich danach oder innerhalb von sechs Monaten ab Rücktritt des amtierenden Projektleiters keine neue Projektleitung gefunden haben, wird das Projekt innerhalb von zwei Wochen beendet.
  11. Sollte die Projektleitung nach einer Absetzung neu gewählt werden müssen, läuft das Neuwahlverfahren im Prinzip genauso ab, nur übernimmt die Projektkoordination nach schriftlicher Verständigung der Projektleitung über ihre Absetzung interimistisch die Geschäfte und bleibt auch über die sechs Monatefrist im Amt. Danach wird das Projekt innerhalb von zwei Wochen beendet. In diesem speziellen Fall führt ausnahmsweise die Projektkoordination die Projektleitung eines Projektes, über das sie die Wahlleitung übernommen hat.