Erforderliche Unterlagen

Um an einem ÖVVÖ Erhaltungszuchtprojekt teilnehmen zu können, verlangt der ÖVVÖ zwei vollständig ausgefüllte Dokumente. Zum einen ist das ein Stammdatenblatt, das Auskunft über den Projektteilnehmer gibt, und zum anderen eine unterfertigte Datenschutzerklärung, in der der Projektteilnehmer sein Einverständnis bekunden kann, inwieweit seine Daten vom ÖVVÖ verwendet werden dürfen. Hier greift die Datenschutz-Verordnung (EU) 2016/679: Personenbezogene Daten dürfen nur zu Zwecken, die in diesen Richtlinien als Aufgaben festgelegt sind, unter Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1, und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), BGBl. I Nr. 165/1999, verarbeitet werden.